Rz. 112

Auch in den International Financial Reporting Standards (IFRS) spielen Zeitwerte als Ergänzung zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bedeutende Rolle. Das Rahmenkonzept von 2018[1] gibt hierzu grundlegende Hinweise in CF 6.1 ff. Zu den Zeitwerten (current value) zählen danach

  • Fair Value
  • Nutzungswert (value in use) und Erfüllungsbetrag(fulfilment value)
  • Wiederbeschaffungskosten (current cost)
 

Rz. 113

Im Gegensatz zum vorherigen Rahmenkonzept hat man jetzt die Darstellung des Bewertungskonzepts an die existierenden Standards angepasst. Besonders ist dies hinsichtlich des Fair Value (in der deutschen Übersetzung: beizulegender Zeitwert) bemerkenswert, der sowohl in den Standards als auch in der Diskussion über die internationale Rechnungslegung eine große Bedeutung hat und dem mit dem IFRS 13 bereits seit 2011 ein eigener Standard gewidmet ist.

 

Rz. 114

Auch wenn sich Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards wiederholen, so sind sie doch nicht immer identisch, wie beispielsweise der Herstellungskostenbegriff in IAS 2 (Vorräte) und IAS 16 (Sachanlagen). Auch bei den Zeitwerten der IFRS ist deshalb kontextbezogenen auf den anzuwendenden Standard abzustellen.[2] Auf jeden Fall ist zu beachten, dass die Ausführungen im Rahmenkonzept unter dem Rang eines Standards stehen, d. h. die Festlegungen in einem Standard sind immer vorrangig zu beachten (SP1.1).

[1] Dieses Rahmenkonzept wurde (bisher) nicht in die sog. EU-IFRS übernommen. Gleichwohl werden Verweise auf das neue Rahmenkonzept in den einzelnen Standards in die EU-IFRS übernommen.

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