Rz. 8

Der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichterstattung erfasst gemäß § 341q HGB zunächst alle großen Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften.

 

Rz. 9

Damit ergeben sich die in der Tab. 1 dargestellten Schwellenwerte.

 
 

Kleinst-

unternehmen

Kleine

Unternehmen

Mittlere

Unternehmen

Große

Unternehmen
§ 267 HGB § 267 HGB § 267 HGB § 267 HGB
Bilanzsumme in Mio. EUR ≤ 0,35

> 0,35

≤ 6

> 6

≤ 20
> 20
Umsatz in Mio. EUR ≤ 0,7

> 0,7

≤ 12

> 12

≤ 40
> 40
Mitarbeiter ≤ 10

> 10

≤ 50

> 50

≤ 250
> 250

Tab. 1: Schwellenwerte für die Größenklassenzugehörigkeit nach § 267 HGB

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