Erforderlich für den Vorsteuerabzug ist, dass die Rechnung des leistenden Unternehmers an die WEG gerichtet ist. Hierbei ergibt sich das Problem, dass in der Praxis oftmals nicht die WEG, sondern der Verwalter als Adressat der Rechnung genannt ist. Damit müsste eine vollständige Rechnung "eigentlich" wie folgt lauten:
Eigentümergemeinschaft X-Y-Z
Krügerstraße 27
29999 Hamburg
c/o H-Hausverwaltung
Neuer Wall 345
20354 Hamburg
Es wird wegen der Unpraktikabilität aber auch als zulässig angesehen, dass die zweite und dritte Zeile (hier kursiv) weggelassen werden und dann auf der Rechnung oder in einem Begleitdokument, auf welches in der Rechnung verwiesen wird, ausdrücklich vermerkt wird, dass die Rechnung an den Verwalter nur als Empfangsbevollmächtigten für die WEG ergeht. Deren vollständige Angaben sind dann an dieser Stelle aufzunehmen.
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