Die GuV in der unterjährigen Berichterstattung wird durch eine Vielzahl an Einflüssen dominiert:

  • Ergebnis aus dem Verkauf der Produkte und Leistungen aus dem operativen Geschäft;
  • Effekte aus Projekten;
  • Effekte aus Expansion;
  • Kriseneffekte, die einzelne Geschäftsfelder oder Regionen betreffen;
  • bilanzielle und steuerliche Effekte.

Um eine vollständige Transparenz der einzelnen Effekte aus der GuV zu erreichen, besteht das Konzept darin, die GuV in eine operative GuV, eine Projekt-GuV und eine nicht operative GuV aufzuteilen (s. Abb. 5). Dahinter befindet sich die folgende Zielsetzung:

  • Transparenz für das Kerngeschäft schaffen;
  • zur Steuerung des Kerngeschäfts die GuV um Sondereinflüsse bereinigen;
  • Willkür bzgl. Ausweis von Sondereffekten verhindern durch eine klare Definition des operativen Ergebnisses;
  • GuV-Auswirkung (bis EBIT) aller Sachverhalte mit Expansions- und Projektcharakter separat ausweisen;
  • Transparenz über die GuV-Auswirkung der Teilperspektive "Projekte" schaffen, um Entscheidungen für die wesentlichen Themen treffen zu können;
  • Projektcontrolling im "Ist" aufbauen mit dem Ziel, Plan-Ist-Abweichungen der Teilperspektive "Projekte" zu definieren und ggf. Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten.

    Abb. 5: Mögliche Aufteilung der GuV

    In der operativen GuV können bspw. folgende Themen beinhaltet sein:

    • Ergebnis aus dem Kerngeschäft durch den Verkauf der Produkte und Leistungen
    • Definition von Sollwerten je Geschäftseinheit (in % des Umsatzes) unter Berücksichtigung landesindividueller Einflussfaktoren und ohne "Verwässerung" durch Projekteffekte
    • Benchmarking der einzelnen Berichtseinheiten auf Basis der Ergebnisse aus dem operativen Geschäft

Bei der Definition der Sollwerte je Geschäftseinheit sind Erwartungswerte (in % des Umsatzes) für das Kerngeschäft je Geschäftseinheit zu definieren, bspw. mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren (anhand Planung/Vorschau) durch einen Managementbeschluss im Rahmen der Planung. Dabei können landesindividuelle Ab-/Zuschläge unter Berücksichtigung von Treibern, wie z. B. Wettbewerbssituation, Lohnniveau oder erzielbare Verkaufspreise berücksichtigt und Anpassungen durch Sachverhalte aus der Projekt-GuV (z. B. höhere Umsatzerwartung aus Projekten) vorgenommen werden.

In der Projekt-GuV können bspw. folgende Themen integriert sein:

  • Markteintritt in neue Länder

    • Zuordnung des gesamten Expansionslandes
    • Vorlaufkosten im jeweiligen Geschäftsjahr bis zum Markteintritt
    • Eingruppierung des Landes, bis die jährliche Expansion weniger als 20 % des Umsatzes beträgt
  • Neue Vertriebswege

    • Vorlaufkosten im jeweiligen Geschäftsjahr bis zum Rollout des neuen Vertriebsweges bzw. eines zusätzlichen neuen Geschäftsbereich in einem Land
    • Eingruppierung für Eröffnungsjahr, sowie ein Jahr nach Einführung des neuen Geschäftsbereichs
  • Projekte

    • Wirtschaftlichkeitsrechnung (GuV-Auswirkung) für bspw. 5 Projektjahre, sowie Ermittlung von Kapitalwert und Amortisationsdauer
    • Berücksichtigung der Werte aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung in der Planung
    • Plan-Ist-Abweichungen und Ableitung von Maßnahmen

Durch diesen separaten Ausweis des Projektgeschäfts in der GuV soll sichergestellt werden, dass das Ergebnis aus dem operativen Geschäft in der Lage ist, den Zusatzaufwand, der in dem jeweiligen Jahr aus dem Projektgeschäft generiert wird, abzudecken. Des Weiteren besteht eine größere Transparenz der GuV-Projektauswirkungen in dem jeweiligen Geschäftsjahr. Durch diesen separaten Ausweis sowohl in der Planung als auch später im Reporting ist sichergestellt, dass Projektentscheidungen bewusst vor dem Hintergrund einer maximalen Transparenz getroffen werden.

Mittels einer "fiktiven Abschreibung" ist es möglich, die Aufwendungen (z. B. von Vorlauf-/Projektkosten) ins Kerngeschäft zurückzuführen. Das Kerngeschäft würde damit die entstehenden Vorlauf- und Projektkosten nachgelagert tragen. Jedoch würden damit die Ergebnisse aus dem Kerngeschäft wieder verwässert werden und es müssten fiktive Bestandskonten zur Ermittlung der Abschreibungen geführt werden. Da die operative GuV ohnehin ab der Umgliederung die tatsächlichen laufenden Aufwände (z. B. Abschreibungen für Projektinvestitionen) tragen muss, wird davon abgesehen und stattdessen vorgeschlagen, die Aufteilung der GuV in einen operativen und einen Projekt-Charakter zu belassen.

Weiterhin gibt es die nicht operative GuV, in der bspw. folgende Themen beinhaltet sein können: Separater Ausweis von außerplanmäßigen, periodenfremden und extern vorgegebenen Sachverhalten, die das operative Ergebnis maßgeblich beeinflussen und nicht in einer anderen Perspektive (operative GuV/Projekt-GuV) ausgewiesen werden, wie z. B.

  • Finanzergebnis
  • Steuern (laufend/latent)
  • Sondersachverhalte im Jahresabschluss

Durch die Aufteilung der GuV in die oben beschriebenen Teilbereiche kann im Unternehmen die vollkommene Transparenz geschaffen werden. Dadurch können Entscheidung über die Machbarkeit der wesentlichen Themen sowie im Rahmen der Planung Sollwerte pro Land für die operative GuV und die Proje...

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