Rz. 33

Die Wertschöpfungsquote ist als Quotient aus Wertschöpfung und der Gesamtleistung definiert.

 
Wertschöpfungsquote (in %) = Wertschöpfung × 100
Gesamtleistung

Die Gesamtleistung ermittelt sich nach dieser Formel im Gesamtkostenverfahren als Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, sonstigen betrieblichen Erträgen (einschließlich aktivierter Eigenleistungen) sowie Zins- und Finanzerträgen. Bei Aufstellung der GuV-Rechnung nach dem Umsatzkostenverfahren kann die Gesamtleistung zumindest näherungsweise ausgehend von der Wertschöpfung retrograd berechnet werden[1] (vgl. Rz. 19).

 

Rz. 34

Die Wertschöpfungsquote lässt einen Rückschluss auf die Betriebstiefe eines Unternehmens bzw. Konzerns zu. Eine hohe Wertschöpfungsquote bedeutet, dass das Unternehmen bzw. der Konzern vorgelagerte Produktionsstufen bzw. -schritte selbst durchführt; dagegen steht eine niedrige Wertschöpfungsquote für einen hohen Anteil an ausgegliederten Vorstufen der Produktion. Eine hohe Wertschöpfungsquote indiziert weiterhin eine gewisse Selbstständigkeit von den Vorstufen in der Wertschöpfungskette, während eine geringe Wertschöpfungsquote eine hohe Abhängigkeit von den Lieferanten und Dienstleistungserbringern bedeutet. Allerdings eröffnet eine niedrige Wertschöpfungsquote verbunden mit einer Spezialisierung des Unternehmens bzw. Konzerns auf sein Kerngeschäft die Chance der Konzentration auf profitable(re) Veredelungsstufen innerhalb des Wertschöpfungsprozesses (als im Falle einer höheren Wertschöpfungsquote). Die Wertschöpfungsquote ist insbesondere im Zeitvergleich aussagefähig, um zu erkennen, wie sich die Betriebstiefe eines Unternehmens bzw. Konzerns verändert hat.

 

Rz. 35

 
Praxis-Beispiel

Gegeben sei folgende GuV-Rechnung:

 
  Umsatzerlöse 5.157.468
Bestandsverminderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 65.000
+ sonstige betriebliche Erträge 255.000
Materialaufwand 1.505.000
Personalaufwand 2.200.000
Abschreibungen 622.099
sonstige betriebliche Aufwendungen 360.000
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 226.058
= Ergebnis vor Steuern 434.311
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 159.724
= Ergebnis nach Steuern 274.587
sonstige Steuern 10.000
= Jahresüberschuss 264.587

Die subtraktive und additive Wertschöpfungsermittlung stellen sich wie folgt dar:

 
  Umsatzerlöse 5.157.468
Bestandsverminderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 65.000
+ sonstige betriebliche Erträge 255.000
= Gesamtleistung 5.347.468
Materialaufwand 1.505.000
Abschreibungen 622.099
sonstige betriebliche Aufwendungen 360.000
= Wertschöpfung 2.860.369
  Jahresüberschuss 264.587
+ Personalaufwand 2.200.000
+ Steueraufwand 169.724
+ Zinsaufwand 226.058
= Wertschöpfung 2.860.369

Daraus errechnet sich die Wertschöpfungsquote:

 
Wertschöpfungsquote (in %) = 2.860.369 GE × 100 = 53,49 %
5.347.468 GE
[1] Ähnlich Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2021, S. 1261.

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