Rz. 3

Die Wertschöpfung gibt aus betriebswirtschaftlicher Sicht den Wertezuwachs an, der von einem Unternehmen über die von anderen Betrieben bezogenen Vorleistungen hinaus erwirtschaftet wird.[1] Die Wertschöpfung kann damit anschaulich als die Eigenleistung des Betriebs bzw. Unternehmens bezeichnet werden.[2] Volkswirtschaftlich zeigt die Wertschöpfung den Anteil eines Wirtschaftssubjektes am Nettosozialprodukt an.[3]

 

Rz. 4

Der konkrete Umfang der Wertschöpfung in der betriebswirtschaftlichen Literatur hängt vom verwendeten Leistungsbegriff ab. Die Leistung schließt in jedem Fall diejenigen Umsatzerlöse ein, die aus dem Absatz von Gütern resultieren und die der Verwirklichung des angestrebten Betriebszwecks dienen. Weitergehende Abgrenzungen beziehen darüber hinaus noch die Bestandsveränderungen und die selbst erstellten Sachanlagen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte sowie die aus Nebengeschäften resultierenden Umsatzerlöse und sonstigen Erträge ein.[4] Analog bestehen Alternativen bei der Abgrenzung der Vorleistungen. Im Falle von Industriebetrieben gehören zu den Vorleistungen zumindest die zur Hervorbringung der Betriebsleistungen erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. In der weiteren Fassung zählen auch die für die Entstehung der Nebenleistungen benötigten Vorleistungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu den in einer Wertschöpfungsrechnung darzustellenden Vorleistungen. (In einer gesellschaftsbezogenen Perspektive sind darüber hinaus noch weitere Leistungs- und Vorleistungskomponenten zu identifizieren. Vgl. Rz. 41 ff.)

 

Rz. 5

Je nachdem, ob Leistungen und Vorleistungen eher restriktiv oder weniger restriktiv abgegrenzt werden, enthält die Wertschöpfung unterschiedliche Komponenten. Die Wertschöpfung im engeren Sinne umfasst dann den Personalaufwand, den Zinsaufwand, die Steuern und Abgaben sowie das auf die Anteilseigner entfallende Residualeinkommen, sofern sich diese Wertschöpfungskomponenten unmittelbar auf die Erfüllung des Betriebszwecks beziehen. Sofern in Geschäftsberichten eine Darstellung der Wertschöpfung erfolgt, wird die dort zumeist veröffentlichte Wertschöpfung aus den Daten des Jahres- bzw. Konzernabschlusses abgeleitet und setzt sich aus dem Personalaufwand, dem Zinsaufwand, den Steuern und Abgaben sowie dem Periodenergebnis bzw. Jahresüberschuss (bzw. im Konzernabschluss auch aus den auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteilen nach Steuern) aus der gesamten Geschäftstätigkeit des Unternehmens (bzw. Konzerns) zusammen.[5]

[1] Vgl. zu der uneinheitlichen Terminologie und der in Abhängigkeit des Analyseziels unterschiedlichen Abgrenzung der Parameter: Wysocki, Sozialbilanzen, 1981, S. 106; Weber, Wertschöpfungsrechnung, 1980, S. 21 ff.
[2] Vgl. Chmielewicz, DBW 1983, S. 152.
[3] Vgl. Stobbe, Volkswirtschaftslehre I: Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 8. Aufl. 1994, S. 87.
[4] Vgl. Weber, Wertschöpfungsrechnung, in Wittmann, Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Bd. 3, 5. Aufl. 1993, Rz. 4660.
[5] Hinsichtlich der Elemente der Wertschöpfung in einer gesellschaftsbezogenen Wertschöpfungsrechnung vgl. Rz. 41 ff.

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