Als Grundlage für die Wertermittlung von Grundstücken sind insbesondere folgende Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung von besonderer Bedeutung:

In den neuen Bundesländern sind darüber hinaus die besonderen vermögensrechtlichen Gesetze und Verordnungen zu beachten, insbesondere:

Weiterhin sind insbesondere folgende technische Normen zu beachten:

  • DIN 276 Kosten von Hochbauten
  • DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau

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