Steuern vom Grundbesitz, wie z. B. die Grundsteuer, und die damit anfallenden steuerlichen Nebenleistungen[1], wie z. B. Säumniszuschläge, sind Werbungskosten, soweit sie auf Gebäude oder Gebäudeteile entfallen, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen[2]; s. auch "Grunderwerbsteuer" und "Umsatzsteuer".

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