Ausbau eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher nicht zu Wohnzwecken dienten (z. B. Ausbau von Kellerräumen zu Wohnräumen, die die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllen[1]). Als Ausbau eines bestehenden Gebäudes gilt auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge der Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten. Wird das Gebäude ausgebaut, liegen im Allgemeinen Herstellungskosten vor, die nur durch Abschreibungen zu berücksichtigen sind.[2] Gleichzeitiger Erhaltungsaufwand[3], der mit dem Ausbau bautechnisch nicht zusammenhängt, bleibt aber als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[4]

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