Werbungskosten sind ein steuerrechtlicher Begriff. Es handelt sich um vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers, welche dazu dienen, Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten.

Keine Auswirkung auf den Sozialversicherungsbeitrag

Bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung aus dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer bleiben Werbungskosten grundsätzlich unberücksichtigt. Das gilt für steuerlich berücksichtigte Werbungskosten in tatsächlicher Höhe ebenso wie für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigte Freibeträge für Werbungskosten.

Werbungskostenabzug bei der Familienversicherungsprüfung

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens für die Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung werden Werbungskosten jedoch mindernd berücksichtigt.

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