Aufwendungen für den Erwerb einer Schulskileiter-Lizenz sind abziehbar, wenn der Lehrgang von der Schulverwaltung veranstaltet und der Teilnehmerkreis ausschließlich aus Lehrern besteht, die diese Lizenz für die Ausübung ihres Berufs benötigen. Außerdem muss feststehen, dass die Lehrer an dem gesamten Programm des Lehrgangs, der durch Prüfung abgeschlossen werden muss, teilgenommen haben.[1]

Aufwendungen von Lehrern für Snowboard-Kurse können als Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht.[2]

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