Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung eines Ehrenamts entstehen, können Werbungskosten sein, wenn das Amt nachweislich ausschließlich aus beruflichen Gründen übernommen worden ist.[1] Mitgliedsbeiträge an einen Interessenverband sollen Werbungskosten sein, wenn dieser als Berufsverband auch die spezifischen beruflichen Interessen des Arbeitnehmers vertritt.[2] Häufig wird es sich allerdings bei Aufwendungen, die mit einem Ehrenamt zusammenhängen, um nicht abziehbare Repräsentationskosten handeln.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen