Der gezogene Wechsel enthält:

 

1.

die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;

 

2.

die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;

 

3.

den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);

 

4.

die Angabe der Verfallzeit;

 

5.

die Angabe des Zahlungsortes;

 

6.

den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll;

 

7.

die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;

 

8.

die Unterschrift des Ausstellers.

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