Abschnitt A der Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV): Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1 UStDV, Vorsteuer jeweils in % des Umsatzes)
Handwerk | Vorsteuer | Handwerksbetriebe |
---|---|---|
Bäckerei: | 5,4 % | Handwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frischbackwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Feingebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden herstellen und die Erzeugnisse überwiegend an Endverbraucher absetzen. Die Café-Umsätze dürfen 10 % des Umsatzes nicht übersteigen. |
Bau- und Möbeltischlerei: | 9,0 % | Handwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige Tischlereierzeugnisse herstellen und reparieren, ohne dass bestimmte Erzeugnisse klar überwiegen. |
Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede: | 7,5 % | – |
Buchbinderei: | 5,2 % | – |
Druckerei: | 6,4 % | Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
|
Elektroinstallation: | 9,1 % | Handwerksbetriebe, die die Installation von elektrischen Leitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |
Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: | 8,6 % | Handwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben, einschließlich der Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. |
Friseure: | 4,5 % | – |
Gewerbliche Gärtnerei: | 5,8 % | Ausführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrag anderer, wie Veredeln, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von Bodenflächen beruhen. |
Glasergewerbe: | 9,2 % | Handwerksbetriebe, die Glaserarbeiten ausführen, darunter Bau-, Auto-, Bilder- und Möbelarbeiten. |
Hoch- und Ingenieurhochbau: | 6,3 % | Handwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten. |
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: | 8,4 % | Handwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: | 3,7 % | Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
|
Polsterei- und Dekorateurgewerbe: | 9,5 % | Handwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. Darunter fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen. |
Putzmacherei: | 12,2 % | Handwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten. Nicht dazu gehören die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz. |
Reparatur von Kraftfahrzeugen: | 9,1 % | Handwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren. |
Schlosserei und Schweißerei: | 7,9 % | Handwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen. |
Schneiderei: | 6,0 % | Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
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Schuhmacherei: | 6,5 % | Handwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe reparieren. |
Steinbildhauerei und Steinmetzerei: | 8,4 % | Handwerksbetriebe, die Steinbildhauer- und Steinmetzerzeugnisse herstellen, darunter Grabsteine, Denkmäler und Skulpturen einschließlich der Reparaturarbeiten. |
Stuckateurgewerbe: | 4,4 % | Handwerksbetriebe, die Stuckateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Herstellung von Rabitzwänden, ausführen. |
Winder und Scherer: | 2,0 % | In Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden Garne in Lohnarbeit umspulen. |
Zimmerei: | 8,1 % | Handwerksbetriebe, die Bauholz zurichten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen sowie Holzbauten errichten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen. |
Einzelhandel | Vorsteuer in % des Umsatzes | Einzelhandelsbetriebe |
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Blumen und Pflanzen: | 5,7 % | – |
Brennstoffe: | 12,5 % | – |
Drogerien: | 10,9... |
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