Abschnitt A der Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV): Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1 UStDV, Vorsteuer jeweils in % des Umsatzes)

 
Handwerk Vorsteuer Handwerksbetriebe
Bäckerei: 5,4 % Handwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frischbackwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Feingebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden herstellen und die Erzeugnisse überwiegend an Endverbraucher absetzen. Die Café-Umsätze dürfen 10 % des Umsatzes nicht übersteigen.
Bau- und Möbeltischlerei: 9,0 % Handwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige Tischlereierzeugnisse herstellen und reparieren, ohne dass bestimmte Erzeugnisse klar überwiegen.
Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede: 7,5 %
Buchbinderei: 5,2 %
Druckerei: 6,4 %

Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:

  1. Hoch-, Flach-, Licht-, Sieb- und Tiefdruck
  2. Herstellung von Weichpackungen, Bild-, Abreiß- und Monatskalendern, Spielen und Spielkarten, nicht aber von kompletten Gesellschafts- und Unterhaltungsspielen
  3. Zeichnerische Herstellung von Landkarten, Bauskizzen, Kleidermodellen u. Ä. für Druckzwecke
Elektroinstallation: 9,1 % Handwerksbetriebe, die die Installation von elektrischen Leitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: 8,6 % Handwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben, einschließlich der Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
Friseure: 4,5 %
Gewerbliche Gärtnerei: 5,8 % Ausführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrag anderer, wie Veredeln, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von Bodenflächen beruhen.
Glasergewerbe: 9,2 % Handwerksbetriebe, die Glaserarbeiten ausführen, darunter Bau-, Auto-, Bilder- und Möbelarbeiten.
Hoch- und Ingenieurhochbau: 6,3 % Handwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: 8,4 % Handwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: 3,7 %

Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:

  1. Maler- und Lackiererarbeiten, einschließlich Schiffsmalerei und Entrostungsarbeiten. Nicht dazu gehört das Lackieren von Straßenfahrzeugen.
  2. Aufkleben von Tapeten, Kunststofffolien und Ähnlichem.
Polsterei- und Dekorateurgewerbe: 9,5 % Handwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. Darunter fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen.
Putzmacherei: 12,2 % Handwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten. Nicht dazu gehören die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz.
Reparatur von Kraftfahrzeugen: 9,1 % Handwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren.
Schlosserei und Schweißerei: 7,9 % Handwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
Schneiderei: 6,0 %

Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:

  1. Maßfertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung, aber nicht Maßkonfektion
  2. Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes
Schuhmacherei: 6,5 % Handwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe reparieren.
Steinbildhauerei und Steinmetzerei: 8,4 % Handwerksbetriebe, die Steinbildhauer- und Steinmetzerzeugnisse herstellen, darunter Grabsteine, Denkmäler und Skulpturen einschließlich der Reparaturarbeiten.
Stuckateurgewerbe: 4,4 % Handwerksbetriebe, die Stuckateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Herstellung von Rabitzwänden, ausführen.
Winder und Scherer: 2,0 % In Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden Garne in Lohnarbeit umspulen.
Zimmerei: 8,1 % Handwerksbetriebe, die Bauholz zurichten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen sowie Holzbauten errichten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
 
Einzelhandel Vorsteuer in % des Umsatzes Einzelhandelsbetriebe
Blumen und Pflanzen: 5,7 %
Brennstoffe: 12,5 %
Drogerien: 10,9...

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