Ein Unternehmer muss umgekehrt den Vorsteuerabzug wieder rückgängig machen, wenn er von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechselt.
Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung
Herr Huber ist als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er erwirbt am 10.5.01 einen Firmen-Pkw für 20.000 EUR zuzüglich 19 % = 3.800 EUR Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer kann er im Jahr 01 als Vorsteuer geltend machen. Sein Umsatz ist im Laufe des Jahres 01 gesunken und beträgt nicht mehr als 22.000 EUR, sodass er nunmehr die Kleinunternehmerregelung anwenden kann. Nimmt er diese Regelung in Anspruch, muss er die Vorsteuer wie folgt berichtigen:
01: | Vorsteuerabzug | 3.800 EUR |
02: | zurückzuzahlende Vorsteuer | |
3.800 EUR : 60 × 12 = | 760 EUR | |
03 : | zurückzuzahlende Vorsteuer | |
3.800 EUR : 60 × 12 = | 760 EUR | |
04: | zurückzuzahlende Vorsteuer | |
3.800 EUR : 60 × 12 = | 760 EUR | |
05: | zurückzuzahlende Vorsteuer | |
3.800 EUR : 60 × 12 = | 760 EUR | |
06: | zurückzuzahlende Vorsteuer | |
3.800 EUR : 60 × 4 = | 253 EUR | |
Zurückzuzahlende Vorsteuer insgesamt | 3.293 EUR |
Die Korrektur der Vorsteuer zu seinem Nachteil erfolgt nicht in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung. Er muss die jeweilige Nachzahlung der Vorsteuer in seiner Umsatzsteuerjahreserklärung vornehmen
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4900/6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 760 | 1557/1397 | Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 760 |
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