Praxis-Wegweiser

"Das richtige Konto"
Kotenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV-Position
nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15 a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1556 1396   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1557 1397   Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige betriebliche Erträge 2709 4830   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei Kleinunternehmern, die zur Regelbesteuerung wechseln und umgekehrt, liegt eine Änderung der Verhältnisse vor. Es kann daher eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15 a UStG in Betracht kommen, wenn die Bagatellgrenze von 1.000 EUR überschritten wird und auch die anderen Voraussetzungen vorliegen. Bei einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers. Er bucht seine Rückzahlung auf das Konto "Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Zurückzuzahlende Vorsteuer

an Sonstige betriebliche Aufwendungen

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