Unternehmensberater U hat sich 2022 seinen lange gehegten Wunschtraum erfüllen können: Er erwarb auf einer Auktion einen Aston Martin AM V8 (Baujahr 1972) für 50.000 EUR. Da der Verkauf von einer Privatperson ausgeführt wurde, konnte U keinen Vorsteuerabzug aus dem Kauf des Fahrzeugs vornehmen. U wollte das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke nutzen. Da die Lackierung des Fahrzeugs schon erhebliche Gebrauchsspuren aufwies, ließ er noch in 2022 in einer Spezialwerkstatt den Lack aufarbeiten und gleichzeitig an den Originalteilen einige Karosseriearbeiten ausführen. Insgesamt wurden U dafür am 1.9.2022 17.000 EUR zuzüglich 3.230 EUR Umsatzsteuer berechnet, die U auch sofort bezahlte. Da er zu diesem Zeitpunkt keine vorsteuerabzugsschädlichen Ausgangsumsätze ausführte, zog er die ihm berechneten 3.230 EUR als Vorsteuer ab.

Nachdem U im Herbst 2023 erstmalig an einer Oldtimerrallye teilgenommen hatte, beschloss er das Fahrzeug nur noch für solche privat veranlassten Fahrten zu verwenden. In Absprache mit seinem Steuerberater entnimmt er zum 1.9.2023 das Fahrzeug.

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