Der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung muss in allen Rechnungen über 250 EUR angegeben sein. Es reicht aus, den Kalendermonat anzugeben, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Stimmt das Rechnungsdatum mit dem Leistungsdatum überein, reicht der Hinweis "Rechnungsdatum = Leistungsdatum" aus.

Der Zeitpunkt der Leistung kann sich auch aus anderen Dokumenten, z. B. aus dem Lieferschein, ergeben.

 
Wichtig

Wann der Lieferschein zusammen mit der Rechnung aufbewahrt werden muss

Ist in der Rechnung der Lieferzeitpunkt nicht genannt, muss in der Rechnung ausdrücklich auf den Lieferschein hingewiesen werden. Der Lieferschein muss dann zusammen mit der Rechnung aufbewahrt werden.

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