Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht die freie Wahl zwischen dem pauschalen Vorsteuerabzug und dem Abzug nach den tatsächlichen Werten. Allerdings muss der pauschale Vorsteuerabzug beim Finanzamt beantragt werden. Eine besondere Form ist jedoch nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Antrag jederzeit gestellt werden kann, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig geworden ist.[1] Die Entscheidung muss also nicht zu Beginn eines Jahres erfolgen. Allein dadurch, dass der Unternehmer/Freiberufler in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Vorsteuer pauschal ermittelt, stellt er seinen Antrag.[2] Wenn das Finanzamt nicht einverstanden ist, muss es dem Unternehmer/Freiberufler einen besonderen Ablehnungsbescheid übersenden. Dagegen kann Einspruch eingelegt werden.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick, für welche Berufsgruppen die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen geltend gemacht werden kann.

 

Widerruf der Vorsteuerpauschalierung

Hat der Unternehmer/Freiberufler seinen Antrag widerrufen, die Vorsteuer pauschal nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, dann kann er allerdings erst wieder nach Ablauf von 5 Jahren zur Pauschalierung zurück.[3] Es handelt sich jedoch nicht um einen Widerruf des Antrags, wenn der Unternehmer/Freiberufler nicht mehr pauschalieren darf, z. B. weil er die Umsatzgrenze überschritten hat.

Berufsgruppen, bei denen die Vorsteuer in vollem Umfang pauschaliert werden kann

 
Handwerk % vom Umsatz  
Bäckerei 5,4 Handwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frischbackwaren, Semmelbrösel, Paniermehl und Feingebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden, herstellen und die Erzeugnisse überwiegend an Endverbraucher absetzen. Die Caféumsätze dürfen 10 % des Umsatzes nicht übersteigen.
Bau- und Möbeltischlerei 9,0 Handwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige Tischlereierzeugnisse herstellen und reparieren, ohne dass bestimmte Erzeugnisse klar überwiegen.
Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede 7,5 Handwerksbetriebe, die Beschlag- und Kunstschmiedearbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
Buchbinderei 5,2  
Druckerei 6,4

Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:

  • Hoch-, Flach-, Licht-, Sieb- und Tiefdruck
  • Herstellung von Weichpackungen, Bild-, Abreiß- und Monatskalendern, Spielen und Spielkarten, nicht aber von kompletten Gesellschafts- und Unterhaltungsspielen
  • Zeichnerische Herstellung von Landkarten, Bauskizzen, Kleidermodellen u.ä. für Druckzwecke.
Elektroinstallation 9,1  
Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei 8,6 Handwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben, einschließlich Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
Friseure 4,5  
Gewerbliche Gärtnerei 5,8 Ausführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrag anderer, wie Veredelung, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von Bodenflächen beruhen.
Glasergewerbe 9,2  
Hoch- und Ingenieurhochbau 6,3 Handwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten, ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation 8,4 Handwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer 3,7  
Polsterei- und Dekorateurgewerbe 9,5 Handwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. Darunter fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen oder Schaumstoff- bzw. Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen.
Putzmacherei 12,2 Handwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten. Nicht dazu gehört die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz.
Reparatur von Kraftfahrzeugen 9,1 Handwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren.
Schlosserei und Schweißerei 7,9 Handwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
Schneiderei 6,0

Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:

  • Maßanfertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung, aber nicht Maßkonfektion.
  • Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes.
Schuhmacherei 6,5 Handwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk herstellen und Schuhe reparieren.
Steinbildhauerei ...

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