Der sich unter Berücksichtigung des Höchstbetrags ergebende Abzugsbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist mit den vom Steuerpflichtigen geleisteten Beiträgen für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung (Mindestansatz) zu vergleichen. Sind die geleisteten und an die Finanzverwaltung übermittelten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher, werden diese als Sonderausgaben angesetzt. Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen können in diesem Fall nicht mehr abgezogen werden. Sie wirken sich daher nur aus, wenn die geleisteten Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung geringer sind als der anzusetzende Höchstbetrag.

 
Praxis-Beispiel

Vergleichsberechnung

Der Steuerpflichtige ist Arbeitnehmer. Sein Bruttoarbeitslohn im Jahr 2023 beträgt 20.000 EUR. Weitere Einkünfte erzielt er nicht. Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen 1.460 EUR zzgl. 200 EUR Zusatzbeitrag und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung 285 EUR. Er hat außerdem weitere Versicherungsbeiträge an die Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherung i. H. v. 1.200 EUR gezahlt.

 
Basisabsicherung    
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 1.660 EUR  
Kürzung um 4 % von 1.660 EUR (Krankengeld) - 66 EUR  
Beiträge zur Basiskrankenversicherung 1.594 EUR  
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung + 285 EUR  
Summe der Basis­absicherung 1.879 EUR 1.879 EUR
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen    
Krankenversicherungs­beiträge 1.660 EUR  
Pflegeversicherungsbeiträge + 285 EUR  
Beiträge zu weiteren Versicherungen + 1.200 EUR  
Summe der Beiträge 3.145 EUR  
Höchstbetrag 1.900 EUR  
anzusetzender Vergleichswert   1.900 EUR
Als Sonderausgaben abziehbar   1.900 EUR

Abwandlung

Der Bruttoarbeitslohn des Steuerpflichtigen im Jahr 2023 beträgt 30.000 EUR. Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen 2.190 EUR zzgl. 330 EUR Zusatzbeitrag und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung 427 EUR.

 
Basisabsicherung    
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2.520 EUR  
Kürzung um 4 % von 2.520 EUR (Krankengeld) - 100 EUR  
Beiträge zur Basiskrankenversicherung 2.420 EUR  
Beiträge zur Pflegepflichtversicherung + 427 EUR  
Summe der Basis­absicherung 2.847 EUR 2.847 EUR
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen    
Krankenversicherungs­beiträge 2.520 EUR  
Pflegeversicherungsbeiträge + 427 EUR  
Beiträge zu weiteren Versicherungen + 1.200 EUR  
Summe der Beiträge 4.147 EUR  
Höchstbetrag 1.900 EUR  
anzusetzender Vergleichswert   1.900 EUR
Als Sonderausgaben abziehbar ist der höhere Betrag   2.847 EUR

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