Zu den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung gehören

  • Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und
  • Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Diese Beiträge sind in voller Höhe der Basisabsicherung zuzurechnen. Beiträge zu darüber hinausgehenden privaten Pflegeversicherungen sind als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.[1]

Beiträge zu Anwartschaftsversicherung, die 100 EUR jährlich nicht übersteigen, werden insgesamt wie Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung behandelt.

[1]

S. Abschnitt 3.2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge