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Abschlüsse haben gem. IAS 2.36 die folgenden Angaben zu enthalten:

  1. die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vorräte einschließlich der Zuordnungsverfahren,
  2. den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Untergliederung,
  3. den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebsaufwendungen angesetzten Vorräte,
  4. den Betrag der Vorräte, die als Aufwand in der Berichtperiode erfasst worden sind,
  5. den Betrag von Wertminderungen von Vorräten, die gem. IAS 2.34 in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden sind,

    (IAS 2.34 lautet: Wenn Vorräte verkauft worden sind, ist der Buchwert dieser Vorräte in der Berichtsperiode als Aufwand zu erfassen, in der die zugehörigen Erträge realisiert sind. Alle Wertminderungen von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert sowie alle Verluste bei den Vorräten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der die Wertminderungen vorgenommen wurden oder die Verluste eingetreten sind. Alle Wertaufholungen bei Vorräten, die sich aus einer Erhöhung des Nettoveräußerungswerts ergeben, sind als Verminderung des Materialaufwands in der Periode zu erfassen, in der die Wertaufholung eintritt.)

  6. den Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, die gem. IAS 2.34 als Verminderung des Materialaufwands in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden sind,
  7. die Umstände oder Ereignisse, die zu der Wertaufholung der Vorräte gem. IAS 2.34 geführt haben,
  8. den Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet sind.

Verbreitet sind Untergliederungen der Vorräte in Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse.

IFRS IC geben folgende ergänzende Hinweise, nach denen sind anzugeben:

  • der Buchwert, üblicherweise untergliedert in Handelswaren, Betriebsstoffe, Werkstoffe, unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse. Die Klassifizierung erfolgt in einer Weise, die für das Unternehmen angemessen ist;
  • der Buchwert aller Vorräte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt werden;
  • der Betrag jeglicher Abwertungen von Vorräten, die in der Periode aufwandswirksam erfasst wurden;
  • der Betrag jedweder Wertaufholung von Abschreibungen auf den Nettoveräußerungswert und die Umstände, die zu der Wertaufholung geführt haben;
  • der Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet wurden;
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die als Aufwand erfasst wurden (Umsatzkosten). IAS 2 räumt ein, dass einige Unternehmen ihre Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach ihrer Art (Material, Personal usw.) und nicht nach ihrer Funktion (Umsatzkosten, Veräußerungskosten usw.) gruppieren. Dementsprechend gestattet IAS 2 einem Unternehmen als Alternative zur Angabe der als Aufwand erfassten Umsatzkosten die Angabe der während der Periode angefallenen betrieblichen Kosten entsprechend der Kostenart (Rohstoffe und Materialaufwand, Personalkosten, andere betriebliche Kosten). Dieses steht in Einklang mit IAS 1 Darstellung des Abschlusses, demzufolge die Darstellung der Aufwendungen nach Funktion und Art zugelassen ist.

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