Im Vergleich zu den bisher behandelten Aktivposten fallen die IFRS-Regelungen zum Vorratsvermögen kurz und eher einfach aus. Alle Grundfragen sind in IAS 2 "Inventories" auf wenigen Seiten geregelt. Probleme bereitet allerdings die Abgrenzung zu IFRS 15 "Revenue form Contracts with Customers". Ein Teil der Sachverhalte, die nach handelsrechtlichem Verständnis noch als (un-)fertige Erzeugnisse/Leistungen, also Vorräte auszuweisen sind, führt nach IFRS 15 bereits zu Umsätzen und damit zu Forderungen gegenüber dem Kunden.

IAS 2 befasst sich überraschenderweise nur mit Bewertungs- und Ausweisfragen. Die vorgeschaltete Ansatzfrage lässt sich nur indirekt aus den allgemeinen Regeln (Conceptual Framework) sowie den korrespondierenden Regelungen der Umsatzrealisation (IFRS 15) ableiten.

Die Zugangsbewertung und Folgebewertung der Vorräte weicht nicht stark vom HGB ab: Ein Vollkostenansatz unter Einbeziehung von Gemeinkosten ist bei der Zugangsbewertung verpflichtend. Bei der Folgebewertung ist das Niederstwertprinzip zu beachten. Beim Ausweis ist eine Untergliederung der Position Vorräte in der Bilanz selbst nicht vorgeschrieben. Eine dem HGB vergleichbare Untergliederung wird nur in den notes verlangt.

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