Überblick

Die Finanzverwaltung hat unter dem Schlagwort "Vor­ausgefüllte Steuererklärung (VaSt)" den Steuerzahlern und ihren Beratern (z. B. Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen) die Möglichkeit eröffnet, bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten eines Steuerpflichtigen einsehen und abrufen zu können (Abruf von Bescheinigungen). Bei den einsehbaren Daten, die zum Ausfüllen der Steuererklärung bereitgestellt werden, handelt es sich neben den Stammdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion und Bankverbindung im Wesentlichen um Bescheinigungen, die von Dritten (z. B. Rentenversicherungsträgern oder Arbeitgebern) an die Finanzverwaltung übermittelt und dort in einem Datenpool hinterlegt werden. Durch die Möglichkeit zum Abruf der dort gespeicherten Bescheinigungen soll die Erstellung der Steuererklärungen erleichtert werden.

Der Umfang des Datenpools wird in den kommenden Jahren sukzessive erweitert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge