Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten aller ca. 730 zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 11.700 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) erfasst, die federführend vom Bundesland Hessen verwaltet wird.

Diese Datenbank für Lohnsteuerhilfevereine (ADLER-DB) wurde in den Grundinformationsdienst GINSTER und in das KONSENS-Verfahren eingebunden. Die Vollmachten i. S. d. § 80a AO durch Lohnsteuerhilfevereine und ihre Beratungsstellen können nunmehr elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die elektronischen Vollmachten führen wie bei den Steuerberatern, die die K-VDB nutzen, zu der Berechtigung, die bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten abzurufen, soweit die Vollmacht selbst keinen entsprechenden Ausschluss vorsieht. Es gilt insoweit die Vollmachtsvermutung.

Dieses Verfahrens hat für die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine den Vorteil, dass beim Wechsel der Zuständigkeit zwischen 2 Aufsicht führenden Stellen (ASt) z. B. eine Übertragung der Zugriffsberechtigung erfolgen kann, ohne dass eine erneute Erfassung der Daten erforderlich wird. Eine Mitteilung an die abgebende ASt reicht aus. Die neue zuständige ASt übermittelt ohne weiteren Aufwand für den Verein oder die Beratungsstelle einen mit den Änderungen versehenen Verzeichnisauszug an den Lohnsteuerhilfeverein.

Das Berechtigungsmanagementverfahren für Lohnsteuerhilfevereine über die Vollmachtsdatenbank hat gegenüber dem Freischaltcodeverfahren eine Vielzahl von Vorteilen:

  • Die Identifikation des Zertifikatsinhabers als befugte Person bzw. befugte Organisation; Verknüfung mit ADLER.
  • Die Vertretungs- und Bekanntgabevollmacht wird zusätzlich zur Abfrageberechtigung an die Finanzbehörde übermittelt.
  • Die Steuerkontoabfrage wird ermöglicht.
  • Sämtliche Vollmachtsdaten können automatisiert geändert werden.
  • Beim Zuständigkeitswechsel des Finanzamts kann die Vollmacht automatisch übertragen werden.
  • Der Verein kann jederzeit die übermittelten Vollmachten, Widerrufe und Übertragungen einsehen und die Elsterkonten löschen bzw. Änderungen der Berechtigungen vornehmen.

Die GINSTER-VDB-Zentral prüft zunächst alle elektronischen Vollmachten inhaltlich auf Plausibilität. Anschließend erfolgt die Einarbeitung in das jeweilige Steuerkonto im zuständigen Bundesland über die Komponente GINSTER-VDB-Land.

Der Qualifizierungsprozess beginnt mit der Vergabe einer eindeutigen Vollmachtnehmer-Identifikationsnummer (VN-ID). Bei der späteren Übermittlung einer elektronischen Vollmacht wird dieser eine Vollmacht-Identifikationsnummer (VM-ID) zugeordnet. Die Qualifizie­rung und Verwaltung des Lohnsteuerhilfevereins und seiner Beratungsstellen wird ausschließlich über "Mein ELSTER" durchgeführt. Die Qualifizierung führt dazu, dass die handelnden Personen des Vereins zugeordnet werden können. Für jede Person ist ein "Mein ELSTER"-Benutzerkonto erforderlich.

Der Antrag auf Qualifzierung als Lohnsteuerhilfeverein ist vom Vorsitzenden des Vereins zu stellen. Folgende Zuordnungskriterien müssen erfüllt sein:

1) Das "Mein ELSTER"-Konto wurde mit Sicherheitsstick registriert.

2) Das "Mein ELSTER"-Konto wurde mit einer Organisations-Steuernummer (Steuernummer des Vereins) registriert.

3) Der Lohnsteuerhilfeverein wurde von der ASt anerkannt.

4) Der Lohnsteuerhilfeverein ist in der ADLER-DB mit dem Status "aktiv" gespeichert.

5) Die VN-ID wurde per Post durch die zuständige ASt an die Adresse des Vereins gesendet und liegt dem Vorstandsvorsitzenden vor.

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation als Verein erhält der Vereins-Account weitere Funktionen, mit denen der Vorsitzende die Qualifizierung seiner Beratungsstellenleiter und Beratungsstellen-Mitarbeiter verwalten kann. Diese durchlaufen jeweils eigene Qualifizierungsverfahren, wobei ihr Konto jeweils mit einem Stick unter Verwendung der Organisations-Steuernummer des Vereins registiert sein muss.

Regelmäßig werden die Vereine die elektronischen Vollmachten über die jeweilige Software ihres Software-Herstellers und über die ERiC-Schnittstelle übermitteln. Eine Übermittlung über "Mein ELSTER" ist ebenfalls möglich.

Auch die Qualifizierung der Beratungsstellenleiter erfolgt in einem vollständig elektronischen Verfahren, das von der Vereinszentrale aus durchgeführt werden kann. Dazu ist zumindest temporär eine E-Mail-Adresse der Beratungsstelle erforderlich. Nach erfolgreicher Qualifizierung kann die Beratungsstelle die Vollmachten der Mitglieder übermitteln, sich den Status der übermittelten Vollmachten anzeigen lassen und Änderungen oder den Widerruf vornehmen. Dies erfolgt über die Eingabefelder, die dem amtlichen Vordruck entsprechend aufgebaut sind.

Bei entsprechender Ausfüllung (kein Kreuz in Zeile 34) kann – wie bereits erwähnt – mit ihr auch eine Steuerkontoabfrage erfolgen.

Die Ü...

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