Wendet man die Vollkostenrechnung nur für die Zwecke an, für die sie konzipiert ist, hat sie durchaus ihre Berechtigung.

  • Die Vollkostenrechnung hat die langfristige Perspektive im Blick: Auf Dauer müssen alle Kosten eines Unternehmens gedeckt werden. Alle verkauften Produkte zusammen müssen die Fixkosten tragen. Dieser Aspekt darf nicht unterschätzt werden, weil man unter großem Konkurrenzdruck leicht dazu verleitet werden kann, Produkte auch über einen längeren Zeitraum am Rand der kurzfristigen Preisuntergrenze zu verkaufen, um im Markt zu bleiben. Die Selbstkostenpreise – so grob auch die Kostenverrechnung sein mag – geben immerhin einen Anhaltspunkt, wo auskömmliche Preise auf Dauer liegen müssen. Deshalb ist es zu empfehlen, die Kostenrechnung im Unternehmen sowohl für Vollkosten- als auch Teilkostenmethoden anzulegen.
  • Liegt kein Marktpreis für ein Produkt vor, was häufig bei Einzelfertigung der Fall ist, ist die Vollkostenrechnung das Mittel der Wahl für die Angebotserstellung. Nach dem Schema der Vollkostenkalkulation werden im Angebot neben den Einzelkosten die durchschnittlich anfallenden Gemeinkosten als Prozentzuschlag aufgeführt. Aus Sicht des Käufers ist dieses Vorgehen nachvollziehbar, da er so davon ausgeht, dass ihm ein „angemessener” – nicht ein willkürlich festgelegter – Anteil der Unternehmenskosten weiterberechnet wird. Dieses Rechenmodell ist Basis für die LSP, nach denen seit den 30er Jahren detaillierte Angebote für öffentliche Aufträge erstellt werden müssen.

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