Bei Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft ist zu befürchten, dass Kunden bzw. Lieferanten der ausländischen Kapitalgesellschaft skeptisch gegenüber stehen und nur bereit sind vorzuleisten, wenn entsprechende Sicherheiten, z. B. eine persönliche Bürgschaft der Gesellschaft oder des Geschäftsführers, gestellt werden. Starke Gläubiger wie Banken oder Vermieter werden ohnehin darauf bestehen, dass sich die Gesellschafter oder die Geschäftsführer persönlich für die Verbindlichkeiten verbürgen.

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