Zu den Modalitäten der Leistungserbringung zählen Vereinbarungen über Leistungszeit und -ort, über die Versendung von Waren und ihre Verpackung, über die Ausstattung von Mieträumen, über den Zustand eines Grundstückes bei Übergabe, usw. Sie implizieren regelmäßig Kosten, über deren Verteilung zugleich mitentschieden werden muss.

 

Beispiel 7

Wird hinsichtlich des Kaufgegenstandes vereinbart, der Kaufpreis umfasse die "Lieferung frei Haus", liegen alle mit Verpackung und Transport verbundenen Kosten (und Risiken!) beim Verkäufer und können nicht separat berechnet werden. Ganz anders dagegen bei der Vereinbarung eines Kaufpreises mit "Lieferung ab Lager"!

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