Arbeitgeber sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie erwerben also keine Rentenansprüche gegen eine öffentliche Kasse, die mit denen von Arbeitnehmern vergleichbar sind. Um im Alter abgesichert zu sein, können Beiträge an eine Versorgungskasse geleistet werden, die ab einem bestimmten Alter eine Geldrente auszahlt. Gleiches gilt zumeist für Freiberufler, wie z. B. Ärzte und Zahnärzte.

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