Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abgrenzung private/betriebliche Aufwendungen
  • Handwerkerleistungen
  • Anschaffungsnahe Aufwendungen
  • Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Positionen
Instandhaltung betrieblicher Räume 4260 6335   sonstige betriebliche Aufwendungen
Reparaturen und Instandhaltung von Bauten 4801 6450   sonstige betriebliche Aufwendungen
Privatentnahmen, Handwerkerleistungen 1806 2106   Eigenkapital

So kontieren Sie richtig!

Werden an betrieblich genutzten Gebäuden durch eine Fremdfirma Verputzarbeiten durchgeführt, werden die anfallenden Kosten auf das Konto "Instandhaltung betrieblicher Räume" 4260/6335 (SKR 03/04) bzw. "Reparaturen und Instandhaltung von Bauten" 4801/6450 (SKR 03/04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das betreffende Kreditorenkonto.

 

Buchungssatz:

Instandhaltung betrieblicher Räume

Abziehbare Vorsteuer 19 %

an Kreditoren

Werden die Verputzarbeiten von eigenem Personal durchgeführt, werden die Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verputzarbeiten am Bürogebäude durch ein Unternehmen

Unternehmer Hans Groß lässt an seinem Bürogebäude von Firma Jung (Konto 79885) Verputzarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 5.950 EUR brutto.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4260/6450 Instandhaltung betrieblicher Räume/Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten 5.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 950 79885/79885 Fa. Jung 5.950
 

DATEV-Anwender: Automatische Buchung der Vorsteuer

Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" wird automatisch das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" angesprochen.

3 Buchung bei Ausführung der Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Verputzarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).

Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall werden Pauschalabgaben gezahlt.

 
Praxis-Beispiel

Eine eigene Aushilfskraft erledigt Verputzarbeiten

Hans Groß hat eine Aushilfskraft "als Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR) . In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR) an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:

 
Rentenversicherung 15 %
Krankenversicherung 13 %
Lohnsteuer 2 %
Umlage 1, 2 und Insolvenzgeldumlage 1,1 %, 0,24 % und 0,06 %
Insgesamt 31,4 % von 538 EUR = monatlich 168,93 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4190/6030 Aushilfslöhne 538 1200/1800 Bank 538
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 168,93 1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 168,93
 
Achtung

Wann Anschaffungskosten eines Gebäudes vorliegen

Nimmt der Unternehmer innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen vor und übersteigen diese Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes, so zählen die Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des Gebäudes und können nur mit dem Gebäude abgeschrieben werden.[1]

[1] Vgl. ausführlich Schwirkslies, "Anschaffungsnahe Aufwendungen", Stand 19.3.2019.

4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das erste und das Dachgeschoss für Privatzwecke.

Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1]

 
Praxis-Beispiel

Verputzarbeiten an gemischt genutztem Gebäude

Unternehmer Hans Groß nutzt sein Einfamilienhaus zu 20 % für seine betrieblichen Zwecke. Er lässt von der Fa. Jung (Konto 79885) am gesamten Gebäude Verputzarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 5.950 EUR brutto.

Von den 5.950 EUR entfallen 20 % = 1.190 EUR auf seine betrieblichen Räume. Aus diesem Betrag kann er auch den Vorsteuerabzug geltend machen (= 190 EUR). Auf seine Privatwohnung entfallen 80 % = 4.760 EUR. Hiervon kann Hans Groß 20 % = 952 EUR als Handwerkerleistung von seiner Steuerschuld abziehen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4260/6450 Instandhaltung betrieblicher Räume/Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten 1.000      
1575/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 190 79885/79885 Fa. Jung 1.190
1806/2106 Privatentnahmen Handwerkerleistungen 4.760 79885/79885 Fa. Jung 4.760
 
Hinweis

Privatkonto für Handwerkerleistungen im Privatbereich individuell anlegen

Das Konto 1806/2106 muss eigens angelegt werden. Das ist deswegen sinnvoll, weil 20 % der Aufwendungen für H...

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