Eintrittskarten für Theater und Konzerte

Für die Eintrittskarten von Theatern, Konzerten, Museen u. a. gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu.

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung nicht anzuwenden.

Vermittlung von Beherbergungsleistungen

Die Vermittlung von Beherbergungsleistungen ist keine Beherbergungsleistung i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG und daher nicht begünstigt.

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