Kommentar

Haben mehrere Miteigentümer ein Grundstück an eine GmbH vermietet, an der nur einer von ihnen beteiligt ist, und stellt die Vermietung für diesen GmbH-Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Gesellschafterhilfe dar, so können die Miteigentümer die Mietforderung im Konkurs der GmbH nicht in voller Höhe geltend machen. Sie müssen sich entgegenhalten lassen, daß die Forderung in der Höhe, die dem Eigentumsbruchteil des Gesellschafters entspricht, nicht durchsetzbar ist, weil die Regeln über den Eigenkapitalersatz eingreifen.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 16.06.1997, II ZR 154/96

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