Im Gegensatz zu dem allgemeinen Verlustabzug nach § 10d EStG unterliegt der Verlustabzug im Rahmen von Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkungen anderen Regeln. Im Rahmen der nachfolgend dargestellten Besonderheiten in der Behandlung von bestimmten Einkunftsarten liegt regelmäßig eine objekt- und einkunftsbezogene Konzeption vor, sodass Verluste oder negative Einkünfte den betreffenden Einkunftsquellen direkt zuzurechnen sind. Ein Verlustabzug im Erbfall dürfte daher zulässig sein.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen