Für Anteilserwerbe im Bereich von sog. Wagniskapital war in § 8c Abs. 2 KStG eine weitere Ausnahme vorgesehen. Danach sollte ein Anteilserwerb an einer Zielgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 3 WKBG durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft unschädlich für einen Verlustabzug sein.

Doch wie die Sanierungsklausel stand auch diese Ausnahmeregelung unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Diese wurde von der EU-Kommission verweigert, sodass diese Regelung nie in Kraft getreten ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge