Bei der Verkaufskommission erwirbt der Kommissionär grundsätzlich kein Eigentum am Kommissionsgut. Er wird lediglich Besitzer desselben. Das Eigentum verbleibt beim Kommittenten. Deshalb muss auch der Kommittent als (wirtschaftlicher) Eigentümer das Kommissionsgut bilanzieren.

 
Praxis-Beispiel

Buchungen beim Kommittenten

Kommittent Hans Groß kauft Waren für 20.000 EUR zzgl. 3.800 EUR USt von der Firma Klein (Kreditorenkonto 74268). Hiervon versendet er Waren im Wert von 10.000 EUR zzgl. 1.900 EUR USt an Kommissionär Müller (Debitorenkonto 53493) mit der Maßgabe, diese für 14.000 EUR zzgl. 2.660 EUR USt zu verkaufen. Kommissionär Müller erhält eine Provision von 5 %. Nach erfolgtem Verkauf überweist Müller 15.827 EUR (16.660 EUR – 700 EUR Provision – 133 USt).

Buchungsvorschlag:

1.) Buchung des Wareneinkaufs

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3400/5400 Wareneingang 19 % Vorsteuer 23.800 74268/74268 Fa. Klein 23.800

2.) Lieferung Kommissionsware an Kommissionär Müller

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
53493/53493 Kommissionär Müller 16.660 1731/3600 Agenturwarenabrechnung 16.660

3.) Verkauf durch Kommissionär Müller

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1731/3600 Agenturwarenabrechnung 16.660 8400/4400 Erlöse 19 % USt 16.660

4.) Überweisung durch Kommissionär Müller

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 15.827      
4760/6770 Verkaufsprovisionen 700      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 133 53493/53493 Kommissionär Müller 16.660
 
Praxis-Tipp

Kontierungs-Praxis-Fazit

  • Der Kommissionär ist selbstständiger Gewerbetreibender.
  • Der Inhalt des Kommissionsgeschäfts ergibt sich aus § 383 Handelsgesetzbuch.
  • Am Kommissionsgeschäft sind in aller Regel 3 Personen beteiligt.
  • Den Auftraggeber bezeichnet man als Kommittent.
  • Der für den Kommittenten verkaufende Vermittler ist der Kommissionär.
  • Von einem Dritten kauft der Kommissionär die Ware oder verkauft sie diesem.
  • Kommissionsgeschäfte im Überseehandel bezeichnet man als Konsignationsgeschäfte.
  • Der Kommissionär erhält für seine Tätigkeit eine Provision und Auslagenersatz.
  • Die Kommissionswaren werden im Allgemeinen auf besonderen Konten geführt.

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