Nach § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf den oder die Erben über. Hinterlässt der Erblasser keine Verfügung, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Eine gegenständlich beschränkte Erbeinsetzung ist nicht möglich. Die gewünschte Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände muss vielmehr im Wege der Vermächtnis- oder Teilungsanordnung geregelt werden.

Treten mehrere Erben die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an, geht der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Gemeinschaft der Erben über. Er wird gemeinschaftliches Eigentum, sog. Gesamthandseigentum, der Erbengemeinschaft.[1] Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig.[2] Sie muss den Nachlass vor der Auseinandersetzung gemeinsam verwalten, wobei die Mehrheit der nach Erbquoten bemessenen Stimmen entscheidet.[3]  Die Erbengemeinschaft kann als Gesamthandsgemeinschaft über die Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen.[4] Jeder Miterbe kann aber seinen Miterbenanteil, also die ideelle Quotalberechtigung am Gesamthandsvermögen, im Ganzen übertragen, z.  B. an einen Dritten veräußern oder verschenken.[5]

Die Erbengemeinschaft wird durch Erbauseinandersetzung aufgehoben.[6] Diese kann sich auch auf einzelne Nachlassgegenstände, z.  B. einen Gewerbebetrieb, beschränken (gegenständliche Teilauseinandersetzung). Durch die Erbauseinandersetzung erhält jeder Miterbe Alleineigentum an den ihm zugewiesenen Nachlassgegenständen. Erbfall und Erbauseinandersetzung sind zivilrechtlich 2 selbstständige, voneinander getrennte Rechtsvorgänge.

Die Erbengemeinschaft ist als Zufallsgemeinschaft auf eine Auseinandersetzung gerichtet, d. h. von Beginn an auf Auflösung und nicht auf dauerhafte Teilnahme am Rechtsverkehr.[7] Deshalb bestimmt § 2042 BGB, dass jeder Miterbe mangels testamentarischer Anordnung nach § 2044 BGB oder Vereinbarung der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung verlangen kann. Verlangt aber keiner der Miterben die Auseinandersetzung oder schließen die Miterben diese vertraglich aus, kann die Erbengemeinschaft ohne zeitliche Begrenzung fortgesetzt werden.[8]

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