Überblick

Die Behandlung der Umsatzsteuer ist im Vereinsleben nicht immer einfach. Die Schwierigkeiten beginnen bereits mit der Abgrenzung des unternehmerischen und des nichtunternehmerischen Bereichs. Hiervon ist vor allen Dingen der Vorsteuerabzug abhängig. Soweit hierbei Wahlrechte bestehen, gilt es, rechtzeitig die richtige Wahl zu treffen. Dies trifft insbesondere für Gebäude zu. Außerdem gilt ein Vorsteuerabzugsverbot, soweit die Leistungen für den ideellen Bereich verwendet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Zur Steuerbarkeit der Umsätze von Vereinen vgl. § 1 UStG. Einzelheiten zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug vgl. § 2 UStG und Abschn. 2.10 UStAE; vgl. außerdem die allgemeinen Regelungen des § 15 UStG. Zum Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen s. § 23 a UStG. Steuerermäßigungen bei Vereinen s. Abschn. 12.9 UStAE.

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