Rz. 108

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften haben die Verbindlichkeiten in der Bilanz wie folgt zu gliedern:[1]

  1. Anleihen, davon konvertibel;
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
  3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  8. sonstige Verbindlichkeiten,

    • davon aus Steuern,
    • davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

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