Rz. 25
Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft sind dieser handelsrechtlich zuzurechnen, wenn sie in ihrem Namen begründet worden sind und damit zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören. Das gilt auch für Verbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung privaten Zwecken eines Gesellschafters dient. In diesem Fall wird eine entsprechende Forderung gegen den Gesellschafter eingebucht oder es wird sein Privatkonto belastet.[1]
Eine Personengesellschaft nimmt bei ihrer Hausbank ein Darlehen über 200.000 EUR auf, das durch eine Grundschuld an einem Betriebsgrundstück der Gesellschaft gesichert wird. Die Darlehenssumme stellt die Gesellschaft dem Gesellschafter A zinslos und ohne Sicherheitsleistung zur Verfügung. A verwendet sie zur Errichtung eines privaten Einfamilienhauses. Es wird daher gebucht:
Bank |
200.000 EUR |
an Darlehensverbindlichkeit |
200.000 EUR |
Darlehensforderung (Gesellschafter A) oder Privatkonto Gesellschafter A |
200.000 EUR |
an Bank |
200.000 EUR |
Werden Steuerschulden durch den Gewinn oder das Vermögen der Gesellschaft ausgelöst, dürfen die hierauf beruhenden Verbindlichkeiten nur dann von der Gesellschaft passiviert werden, wenn diese Steuerschuldnerin ist. Eine Einkommensteuerverbindlichkeit eines Gesellschafters darf also auch dann nicht von der Gesellschaft bilanziert werden.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen