Überblick

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu versteuernden Einkommen der Partner. Die Veranlagungsform bestimmt nicht nur den anzuwendenden Tarif (mit einer Ausnahme für Verwitwete und Geschiedene). Sie wirkt sich auch bei einer Reihe anderer Fragen aus, etwa bei der Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 26, 26a, 26b EStG sowie §§ 61, 62d EStDV. Die zugehörigen Verwaltungsanweisungen sind R 26, 26b EStR und H 26, 26a und 26 b EStH.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge