Der Vollständigkeit halber werden hier auch noch vergleichbare Möglichkeiten zu einem Verkauf bzw. Erwerb von GmbH-Anteilen aufgeführt:

  • Merger

Hierbei handelt es sich um einen Unternehmenszusammenschluss, wobei typischerweise eines der beteiligten Unternehmen untergeht. Dies erfolgt durch eine Umwandlung oder eine Verschmelzung. Eine Verschmelzung kann auch in der Weise erfolgen, dass beide bisherigen Unternehmen untergehen und eine rechtlich neue Gesellschaft entsteht. Weit verbreitet ist auch, dass anstelle eines Unternehmens eine Forderung eingebracht wird, die gegenüber der Zielgesellschaft besteht; sog. Debt-Equity-Swap.

  • Share-for-share-exchange

Dies ist genau genommen ein Unterfall eines Mergers, bei welchem die Übertragung eines Unternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt (Beteiligungstausch), der Veräußerer der Anteile anstelle seines Anteils einen anderen Gesellschaftsanteil als Gegenleistung erhält.

  • Asset-for-share-exchange

Hierbei erfolgt die Unternehmensübernahme bzw. Beteiligung an einem Unternehmen im Wege einer Kapitalerhöhung bei der Zielgesellschaft. Um von einem Unternehmensverkauf zu sprechen, muss regelmäßig eine qualifizierte Mehrheitsbeteiligung mit mindestens 75 % übergehen.

Die Besonderheit dieser Art eines Unternehmenskaufs liegt in der Person des Erwerbes. Denn bei einem MBO – management buy-out – erfolgt der Erwerb des Unternehmens durch das bisherige Management. Dieser Vorgang kann zudem mit jeder der o. g. Alternativen verbunden sein.

  • LBO

Auch ein LBO – leveraged buy-out – ist genau genommen keine weitere Unterform, sondern stellt nur eine besondere Bezeichnung für einen weit überwiegend fremd finanzierten Unternehmenserwerb dar.

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