Hingegen erfolgt beim asset deal kein Verkauf der Beteiligung, sondern es werden die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens veräußert. Dies können die gesamten Aktiva und Passiva einschließlich eines Geschäftswerts sein; denkbar ist aber auch nur der Übergang der wesentlichen Wirtschaftsgüter. Anders als bei einem share deal muss der Übergang von Rechtsbeziehungen einzeln vereinbart werden, da ein asset deal dem Prinzip der Einzelrechtsnachfolge unterliegt. Jeder Vertrag und jede Verbindlichkeit bedarf damit für eine wirksame Übernahme der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners bzw. Gläubigers.

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