Als Ausgleichsposition für alle nicht explizit geplanten Kostenarten werden die sonstigen Kosten verwendet (vgl. Abb. 9). Hier werden alle Kosten gesammelt, deren Einzelplanung nicht wirtschaftlich ist. Unter den folgenden Bedingungen muss die Summierung unter sonstige Kosten überdacht werden:

  • Die sonstigen Kosten dürfen nicht mehr als 10 % der gesamten Gemeinkosten ausmachen.
  • Kostenarten, von denen in der Zukunft eine wesentliche Steigerung erwartet wird, dürfen nicht untern den sonstigen Kosten summiert werden.
  • Kosten, die einen besonderen Einfluss auf die Abläufe im Unternehmen haben, müssen separat geplant werden (z. B. Versandkosten für ein Versandunternehmen).
  • Starke Schwankungen in den sonstigen Kosten sind Anlass dafür, diesen Kostenblock intensiv zu untersuchen.

    Abb. 9: Planung der sonstigen Kosten

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