Darüber hinaus muss der Nutzer seine Identität nachweisen (§ 3 TrEinV).

Natürliche Personen müssen

  • eine Ausweiskopie, Passkopie oder Pass- oder Ausweisersatzkopie vorlegen.
  • Bei unter 16-jährigen und Ausländern, die nicht über diese IDs verfügen, werden Alternativen nach § 1 Abs. 1 Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung zugelassen.

Nicht natürliche Personen legen

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