Zusammenfassung

 
Überblick

Die verschiedenen Maßnahmen zur finanziellen Sanierung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens können nach dem Kriterium "Zufluss von Kapital und liquiden Mitteln" in Maßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss und in Maßnahmen mit Kapital- und/oder Liquiditätszufluss unterteilt werden.

Dieser Beitrag befasst sich mit den Sanierungsmaßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss. Die Maßnahmen mit Kapital- und oder Liquiditätszufluss sind im Beitrag Unternehmenskrise: Sanierungsmaßnahmen mit Kapital- und/oder Liquiditätszufluss beschrieben. Innerhalb der Sanierungsmaßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss lassen sich im Wesentlichen das Kreditmanagement und die Kapitalherabsetzung voneinander abgrenzen.

Hierbei umfasst der Begriff Kreditmanagement sämtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, durch Verringerung, Vermeidung oder zeitliche Verzögerung von Zins- und Tilgungszahlungen, durch Herabsetzung von Fremdkapital oder durch Umschuldung die Liquiditäts- und Erfolgslage des Krisenunternehmens zu verbessern. Durch die einzelnen Maßnahmen des Kreditmanagements wird angestrebt, eine (mögliche) bilanzielle Überschuldung abzuwenden und das Unternehmen finanziell zu sanieren, ohne dass dem Unternehmen neue liquide Mittel zugeführt werden.

Der Begriff der Kapitalherabsetzung umfasst die Möglichkeiten zur Verringerung des Bilanzverlustes durch Herabsetzung des Eigenkapitals. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Instrumente des Kreditmanagements und über die Möglichkeiten der Kapitalherabsetzung sowie die diesbezüglichen Vorschriften je nach Rechtsform der Unternehmung. Das Sanierungsinstrument der Fremdkapitalherabsetzung (durch Forderungsverzicht) wird dem Kreditmanagement zugeordnet.

1 Kreditmanagement als Instrument der finanziellen Sanierung

1.1 Überblick über die Instrumente des Kreditmanagements

Das Kreditmanagement verfolgt das Ziel, die Liquiditäts- und Erfolgssituation des Unternehmens durch die zeitliche Verzögerung sowie eine Verminderung oder Vermeidung von Zins- und Tilgungszahlungen zu verbessern. Die angespannte finanzwirtschaftliche Lage auf den Finanz-, Bilanz- und Erfolgskonten des Unternehmens soll hierbei durch die Stundung oder den Erlass von Zins- und Tilgungszahlungen, durch die Kapitalumwandlung oder durch eine Umschuldung entspannt werden. Auch die Freigabe von Kreditsicherheiten durch Gläubiger, die ihrerseits wiederum zur Besicherung neuer Kredite eingesetzt werden können, gehört wie ferner das Instrument der Rangrücktrittserklärung zum Kreditmanagement.

Eine besondere Herausforderung stellt die Liquiditätssicherung für Unternehmen dar, die aufgrund eines plötzlichen Ereignisses – wie etwa stark steigende Energiekosten oder das Auftreten der Coronakrise – in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Hier ist umfassend zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Einzahlungen zu erhöhen oder zeitlich nach vorne zu ziehen bzw. Auszahlungen zu vermindern oder zeitlich nach hinten zu verlagern.

1.2 Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen

Die Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen bewirkt eine zeitliche Verzögerung von liquiditätsbelastenden Zins- und Tilgungsauszahlungen. Das Krisenunternehmen kann sich mit seinen Gläubigern auf ein Moratorium verständigen und den Fälligkeitstermin der Zins- und Tilgungszahlungen in die Zukunft verschieben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese Maßnahme nur temporär zu einer Entlastung der Finanzkonten, d. h. der Liquiditätssituation, führt und i. d. R. keine nachhaltig positive Wirkung auf die Ertragslage des Sanierungsunternehmens entfalten wird,[1] sofern nicht begleitend die Krisenursachen im leistungswirtschaftlichen Unternehmensbereich behoben werden.[2]

An der Höhe der Verbindlichkeiten ändert sich durch eine Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen nichts, da lediglich ein befristeter Aufschub des Kapitaldienstes vereinbart wird. Durch die Stundung der Zahlungen wird somit ausschließlich eine zwischenzeitliche und zeitlich begrenzte Liquiditätsverbesserung erreicht. Diese kann dem Unternehmen jedoch möglicherweise dazu verhelfen, sich aus einer temporären Zahlungsmittelknappheit zu befreien. Zur dauerhaften finanziellen Gesundung eines Unternehmens sind i. d. R. allerdings weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Zu beachten ist, dass eine Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen nicht automatisch dazu führt, dass für den Zeitraum der Stundung keine Zinsen berechnet werden. Entfällt eine Zinsberechnung, dann verlängert sich durch die Stundung nur die Kreditlaufzeit um den Stundungszeitraum. Läuft die Zinsberechnung weiter, erhöhen sich durch die ausbleibenden Kapitaldienstleistungen die Kreditverbindlichkeiten um weitere Zinsen. Dies hat eine Erhöhung der Kapitaldienstleistungen in der Zukunft zur Folge.

[1] Vgl. Bieg/Kussmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000, S. 89.

1.3 Schuldenerlass durch Forderungsverzicht

Als weitere finanzielle Sanierungsmaßnahme des Kreditmanagements ist der gesamte oder teilweise Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen durch die Gläubiger aufzuf...

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