Der finanzwirtschaftliche Prozess hat die Unternehmensstrategie als Ausgangspunkt, die die Leitlinien für das unternehmerische Handeln definiert. Die dort formulierten Zielvorstellungen und Maßnahmen werden in eine strategische Finanzplanung für einen längerfristigen Zeitraum von drei bis fünf Jahren sowie darauf aufbauend in eine operative mittel- bis kurzfristige Finanzplanung umgesetzt. Ziel der langfristigen Finanzplanung ist dabei die Sicherung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens, die Planung der Kapitalstruktur und die Abstimmung größerer Investitionsprogramme. Sie umfasst darüber hinaus auch die finanziellen Auswirkungen langfristiger Marketingstrategien. Die Finanzplanung basiert auf den erwarteten Geldzu- und -abflüssen innerhalb der Betrachtungsperiode und umfasst i. d. R. – neben Planbilanzen und Plan-GuV – Liquiditätsbetrachtungen zur operativen Tätigkeit, zur Investitionstätigkeit sowie zur Finanzierungstätigkeit eines Unternehmens.

In der konkreten Umsetzung hat sich dabei eine rollierende Planung bewährt, d. h. eine Planung mit turnusmäßigem Wechsel zwischen Finanzplänen mit gleichem Zeithorizont. Je nach Länge des Gesamtplanungszeitraums ergeben sich Planperioden von drei, sechs oder zwölf Monaten, die Gliederungstiefe nimmt mit zunehmender Reichweite der Planung ab. Wird eine kurzfristige Finanzplanung, z. B. für einen Zeitraum von sechs Monaten erstellt, so beginnt die längerfristige Planung mit dem darauffolgenden Halbjahr. Zum Ende eines jeden Halbjahres wird dann die strategische Finanzplanung um eine weitere Halbjahresperiode verlängert. Dadurch entsteht ein überlappendes Planungssystem.

Auf der Grundlage der erstellten Finanzplanung werden im Rahmen der Budgetierung nachfolgend Finanzbudgets für die einzelnen Organisationsbereiche bzw. Divisionen erstellt. Zusätzlich zu den finanziellen Sollgrößen, die oft in Form von Ober- und Untergrenzen angegeben sind, werden Maßnahmenkataloge definiert, die in der Planperiode zu erfüllen sind. Die jeweiligen Organisationsbereiche haben diese Vorgaben dann nach eigenem Ermessen und in eigener Zuständigkeit zu realisieren und umzusetzen.

Durch eine kontinuierliche Finanzkontrolle und -steuerung wird die Einhaltung der finanzwirtschaftlichen Planung überwacht. Um Abweichungen frühzeitig festzustellen, ist dies in kurzen Periodenabständen, bspw. quartalsweise, durchzuführen. Ergeben sich Abweichungen, sind die Ursachen zu klären und mit den Verantwortlichen zu diskutieren, ggf. kann auch durch eine flexible Reallokation von Mitteln auf eine nachträgliche Änderung von Rahmenbedingungen reagiert werden.

Ein Praxisbeispiel eines integrierten finanzwirtschaftlichen Planungs- und Steuerungsprozesses skizziert Abb. 3.

Abb. 3: Praxisbeispiel für einen integrierten Planungs- und Steuerungsprozess[1]

[1] Gleich et al., 2009, S. 91.

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