Neben der Festlegung des Multiplikators liegt eine weitere Herausforderung in der Bestimmung der geeigneten Bezugsgröße. Da es – vergleichbar zur DCF-Methode – um die Wertermittlung auf Basis der (zukünftigen) Ertragskraft des Unternehmens geht, sollte bei Verwendung des Umsatzmultiplikators die Umsatzrendite bei Vergleichsgruppe und Bewertungsobjekt identisch sein. Alternativ kann direkt auf eine Bezugsgröße abgestellt werden, die – wie der EBIT oder EBITDA – für die Ertragskraft des Unternehmens steht.

Darüber hinaus gibt es einen zeitlichen Aspekt, der berücksichtigt werden muss. So kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob auf historische Werte (z. B. die letzten 3 Jahre), auf das aktuelle Geschäftsjahr oder gar auf Zukunftsprognosen der Bezugsgröße (bspw. dem EBIT) abgestellt wird. Evtl. bietet es sich an, einen Durchschnittswert zugrunde zu legen. Insbesondere in Branchen, die starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen ist dieses Vorgehen sinnvoll, da ja gerade eine nachhaltig zu erzielende Ertragskraft Grundlage der Unternehmensbewertung sein soll.

Deshalb sind auch außerordentliche Effekte (wie einmalige Restrukturierungsaufwendungen oder Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) zu bereinigen. Gleiches gilt für Kostenpositionen, die nicht marktgerecht sind (z. B. zu hohe Miete oder Pacht, wenn die Immobilie im Eigentum des Gesellschafters steht; zu geringe Gehälter, die an Familienmitglieder gezahlt werden oder übertrieben teure Firmenwagen). Bei Vergleichsgruppen, die sich aus internationalen Unternehmen zusammensetzen, wird häufig auf den EBITDA-Multiplikator zurückgegriffen, da dieser weniger anfällig für die landesspezifischen Rechnungslegungsvorschriften ist. Gerade bei der Identifikation von Bereinigungspositionen ist die Berücksichtigung von Ergebnissen einer (Financial) Due Diligence unabdingbar.

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