Zur Unternehmensbewertung mit Hilfe der DCF-Methode werden also zuerst die bewertungsrelevanten Zahlungsströme (also die Free Cashflows der zukünftigen Perioden) benötigt. Ausgangslage zu deren Berechnung ist das operative Ergebnis des Unternehmens, welches im Englischen als EBIT ("earnings before interest and tax") bezeichnet wird und sich aus der Gewinn-und-Verlust-Planung (GuV) ergibt. Hier zeigt sich schon die Umsetzung des Entity-Ansatzes, da die Zinszahlungen zum bewertungsrelevanten Zahlungsstrom hinzugerechnet werden, obwohl sie an die Fremdkapitalgeber fließen.

Anschließend wird vom EBIT ein fiktiver Betrag für die Unternehmenssteuer abgezogen. In Deutschland wird je nach Region und Hebesatz für Kapitalgesellschaften mit rund 30 % gerechnet. Hierin enthalten sind die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag. Um einen fiktiven Betrag handelt es sich, da die Unternehmenssteuer vom EBIT berechnet wird, obwohl die gezahlten Fremdkapitalzinsen eigentlich die Steuerlast senken würden. Dieser Steuervorteil der Fremdkapitalfinanzierung wird aber später bei den Kapitalkosten berücksichtigt.

Danach muss das Ergebnis noch um zahlungsunwirksame Buchungen (wie Abschreibungen und die Erhöhung von Rückstellungen) bereinigt und um zahlungswirksame Investitionen (in das Anlagevermögen oder in die Erhöhung des Working Capital) gekürzt werden. Das Working Capital bezeichnet dabei das – durch den operativen Geschäftsbetrieb – gebundene Kapital, welches nicht durch zinsfreie Lieferantenkredite finanziert ist und berechnet sich aus den Bilanzpositionen Vorräte plus Forderungen plus liquide Mittel reduziert um die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Am Ende ergibt sich der (operative) Free Cashflow, der allen Kapitalgebern zur Verfügung steht.

 
  Operatives Ergebnis (EBIT)
- Unternehmenssteuern (auf das EBIT)
+ Abschreibungen
+ Erhöhung von Rückstellungen
- Investitionen ins Anlagevermögen
- Erhöhung des Working Capital
= (operativer) Free Cashflow

Abb. 1: Free-Cashflow-Ermittlung

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