Kurzbeschreibung

Vom Arbeitgeber ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) eine Unfallanzeige zu übersenden, sobald sich ein Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall im Sinne des SGB VII ereignet hat. Dieses Formular ist aufgrund der Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung-Änderungsverordnung bis 30.9.2023 zu verwenden.

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