Nach § 9 Satz 1 AO hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist dabei stets dann anzunehmen, wenn sich jemand mehr als 6 Monate zeitlich zusammenhängend hier aufhält, wobei kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben.[1] Ausschließlich private Aufenthalte, wie z. B. zu Besuchs-, Erholungs- oder Kurzwecken führen nach § 9 Satz 3 AO nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt.

Hierbei ist zu beachten, dass auch ein Aufenthalt von weniger als 6 Monaten einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Norm begründen kann, wenn ein längerer Aufenthalt geplant war, aber aus welchen Gründen auch immer nicht realisiert wurde.[2] Auch kommt es nicht darauf an, warum es zu einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten kommt. Auch ein unfreiwilliger längerer Aufenthalt, z. B. infolge eines Gefängnisaufenthalts oder eines nicht geplanten Krankenhausaufenthalts führen zu einem gewöhnlichen Aufenthalt.[3] Nach der Rechtsprechung keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben insbesondere sog. Grenzpendler, die zwar in Deutschland arbeiten, aber jeden Abend wieder ins Ausland zurückkehren.[4] Nach der Ansicht der Rechtsprechung kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze unterhalten, sie kann aber stets nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben.[5]

 
Praxis-Beispiel

Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts

Ein spanischer Manager M wird zum Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft bestellt. Dieser soll auf Dauer Geschäftsführer bleiben. Nach 5 Monaten wird die Gesellschaft jedoch kurzfristig veräußert und der Geschäftsführer abberufen, der sofort wieder nach Spanien übersiedelt, um sich anderen Aufgaben zu widmen. Da in diesem Fall ein längerer Aufenthalt beabsichtigt war, liegt hier ein gewöhnlicher Aufenthalt des M in Deutschland vor. Davon unabhängig stellt sich die Frage, ob auch ein Wohnsitz des M in Deutschland begründet wurde. Diese Frage lässt sich anhand der Angaben jedoch nicht klären.

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